Allgemeine Geschäftsbedienungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Alle – auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Angebote der L u. F
LugerFenster GmbH. erfolgt auf Grund unserer nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen
einzelnen Geschäftsfall. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch
einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Auch die Übersendung der
Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden.
Spätestens mit Auftragserteilung bzw. Bestellung gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen als angenommen. Unter dem Begriff „Kunden“ sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer erfasst. Im Fall von Verbrauchergeschäften im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie soweit, als sie nicht zwingenden
Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den
Kunden kann schriftlich, per Post, elektronisch per Email oder auf unserer Webseite
erfolgen. Mit Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer
auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des
Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst mit der
Auftragsbestätigung der Luger Montage- und Handels GMBH. zustande. Wir sind
berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragtsangebot innerhalb von vier
Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übersendung der bestellten
Ware anzunehmen. Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als
Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung oder Angabe
von Gründen abzulehnen. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung.
Änderungen von Bestellungen sind aufgrund der Maßanfertigung nach dem
Bestellvorgang nicht möglich. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung
ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend. Der Kunde hat die
Auftragsbestätigung nach Erhalt zu unterzeichnen und an die L u. F LugerFenster
GMBH. per Post, oder per E-Mail zu übermitteln. Enthält die Auftragsbestätigung
Änderungen gegenüber der Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Kunden
genehmigt, wenn er ihnen nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Die unsere
Leistungen betreffenden werbe- und Informationsmaterialien und die darin
enthaltenen Angaben werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn die L u. F
LugerFenster GMBH. dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Kostenvoranschläge und Angebote
Kostenvoranschläge verpflichten uns weder zur Annahme des Auftrages noch zur
Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies im
Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist. Für die Richtigkeit eines
Kostenvoranschlages wird freibleibend. Kostenvoranschläge und Angebote werden
nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb
unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Die mit der
Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie
zum Beispiel Planungsabreiten, werden gesondert verrechnet. Für uns von unseren
Kunden zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen trifft uns keine
Verantwortlichkeit und insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen,
Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde haftet ferner dafür, alle Rechte an den
übersandten Muster, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen oder Unterlagen ähnlicher Art
zu haben. Jede Bestellung unsrer Kunden durchläuft das Controlling unserer
Lieferanten und wird von unseren Spezialisten auf Durchführbarkeit und Statik
geprüft. Bei Fragen oder Änderungen seitens der Industrie nehmen wir mit Ihnen
Kontakt auf.
4.Preise
Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die, in der Auftragsbetätigung
angeführten Verkaufspreise zur Verrechnung und werden Umsatzsteuer,
Beförderungs- und sonstige Nebenspesen gesondert in Rechnung gestellt. Due von
uns angeführten Preise verstehen sich exklusive Zusendung und anfallende Zölle.
Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt,
dies gilt für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union.
Etwaige gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht
auch für etwaige Folgeaufträge bzw. – Lieferungen, dies auch, wenn wir bei etwaigen
Folgeaufträgen bzw. – Lieferungen etwaige vom Kunden vorgenommenen Abzügen
nicht widersprechen. Preise und Konditionen sind freibleibend und für
Nachbestellungen unverbindlich.
5. Zahlung
Der Kunde kann den Kaufpreis Bar oder per Überweisung als Vorkasse leisten. Wir
behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Wechsel und
Schecks, sowie andere Währungen als Euro werden ausdrücklich nicht
angenommen. Wenn die Zahlungsfrist laut Auftragsbestätigung nicht eingehalten
werden, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen in der Höhe von acht
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu
berechnen, verschuldungsunabhängig die Kosten außergerichtlicher Betreibs- und
Einbringungsmaßnahmen (insbesondere Kosten einer rechstfreundlichen
außergerichtlichen Intervention und Kosten eines Mahn- und Inkassobüros) zu
verlangen und Schadenersatz für die uns erwachsenden Schäden zu verlangen oder
vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
In letzterem Falle (Vertragsrücktritt) sind wir unabhängig vom Verschulden des
Kunden berechtigt, die vereinbarten Anzahlung, mindestens aber 15% des
Kaufpreises als Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Diese Bestimmung
findet auf Geschäfte mit Verbrauchern nur insoweit Anwendung als dies im Einzelnen
ausgehandelt wurde.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe hindert nicht die Geltendmachung
darüberhinausgehender Schäden. Sofern die Einmahnung der fälligen Zahlungen
durch die L u. F. LugerFenster GmbH. direkt erfolgt, ist die Luger Montage u.
Handels GmbH. berechtigt, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12.- zu
fordern. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir weiters
berechtigt, sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort fällig zu
stellen. Die Bestimmung betreffend die Fälligstellung findet auf Geschäfte mit
Verbrauchern keine Anwendung.
6. Lieferung bzw. Leistungserbringung
Die Lieferung bzw. Leistungserbringung erfolgt erst nach Erhalt der Anzahlung wenn
diese vereinbart wurde. Unsere Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich
unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung
durch unsere Lieferwerke, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Lieferung
durch unsere Lieferwerke ist durch uns verschuldet. Sollte ein allfällig verbindlicher
vereinbarter Liefertermin durch die L u. F LugerFenster GmbH. um mehr als 14 Tage
überschritten werden, ist der Kunde berechtigt, unter einer Nachfristsetzung von 14
Tagen vom Vertrag zurücktreten, sofern die Lieferung nicht gegenüber dem Kunden
als versandfrei gemeldet wurde.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind
ausgeschlossen. Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unsrer Wahl
auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann von uns
gesondert in Rechnung gestellt werden. Lieferpflichten und Lieferfristenruhen,
solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines
Auftrages notwendige Handlungen nicht vornimmt. Jede Änderung einer Bestellung
hat eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermines zur Folge.
Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, Art oder
Umfang der vereinbarten Leistung oder Umstände der Leistungserbringung zu
ändern oder zusätzliche Leistungen zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung bze. Bei Lieferung zu
übernehmen. Bei Abnahmeverzug wird der Kunde vorbehaltlich sonst zustehender
Rechte lagerzinspflichtig. Im Falle des Abnahmeverzugs des Kunden sind wir auch
ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu begehren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte
Anzahlung als nicht dem rechtlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe zu
fordern bzw. einzuhalten.
Fälle von höherer Gewalt oder störende Ereignisse, die uns an der Erfüllung unserer
Verpflichtungen hindern, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer
Auswirkungen von der Erfüllung unserer Verpflichtungen. Durch weltweit
angespannte Rohstoffsituation können sich die Lieferzeiten ändern. Im Falle einer
Behinderung, welche länger als drei Monate andauert, sind sowohl wir als auch der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat vor Ort bei Erhalt der
Lieferung die Ware auf eventuelle sichtbare Mängel zu prüfen und versichert mit
seiner Unterschrift auf der Lieferbestätigung die Ware ausführlich geprüft zu haben
und diese ordnungsgemäß, ohne sichtbare Mängel übernommen zu haben. Eine
Mängelbeanstandung für sichtbare Schäden nach der Lieferung und Montage ist
somit ausgeschlossen und wir nicht akzeptiert. Ein Zusatz auf der Lieferbestätigung
„mit Vorbehalt“ zur Unterschrift ist deshalb nicht gültig. Bei einer Bestellung unserer
Produkte exklusive Montage, liefert unser Zusteller die Ware ausschließlich zu Ihnen,
ist aber nicht für die Entladung der Ware zuständig. Wenn nicht anders vereinbart,
muss die Entladung vom Kunden selber organisiert werden.
7. Versand
Wenn bei der Bestellung keine Details für den Versand vereinbart werden, wird die
Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für die
billigste Verfrachtung vorgenommen. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien
Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Kunden. Verpackungsmaterial wird zu
Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Waren, welche unmittelbar an
Dritte versandt werden, gelten bezüglich äußerer und innerer Beschaffenheit mit dem
Versand als bedingungsmäßig geliefert und als endgültig angenommen. Der Kunde
haftet für alle Kosten inklusive anfallender Zölle und Steuern unabhängig von
wiedersprechenden Zahlungsanweisungen oder Bestimmungen, dies gilt für
Lieferungen außerhalb der Europäischen Union.
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Lager
auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer
Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitet
wird.
8. Montage
Die Montage von Fenster, Türen und Sonnenschutz wird von der L u. F LugerFenster
GMBH. durchgeführt. Im vereinbarten Preis für Montagearbeiten sind jene
Leistungen abgegolten, die für uns aufgrund der Angaben des Kunden tatsächlich
vorhersehbar waren. Zusätzliche Arbeitsleistungen, die entweder auf einer
zusätzlichen oder nachträglichen Weisung des Auftraggebers beruhen oder die aus
welchem Grund auch immer für die Montagearbeiten notwendig sind, werden nach
Regiestunden abgerechnet. Falls im Auftrag kein Regiestundensatz vereinbart
wurde, gelten branchenübliche Regiestundensätze als vereinbart. Wenn nicht anders
vereinbart ist bei einer Bestellung unserer Produkte exklusive Montage, der Kunde
für die Entladung verantwortlich. Eine Nachstellung wird seitens der L u. F
LugerFenster GMBH. ausschließlich bei einer genutzten Montageleistung angeboten.
Für jede Bestellung ist eine Nachstellung kostenlos. Jede weitere Nachstellung kann
kostenpflichtig genutzt werden. Eine Ausmessung von der Luger Montage u. Handels
GMBH. wird nur in Kombination mit einer Montage angeboten. Wenn die
Ausmessung auf Wunsch durchgeführt wurde und somit die Haftung der Maße an die
L u. F Lugerfenster GMBH. übergeht, besteht kein Rücktrittsrecht von der Montage
da das Ausmessen und die Montage als Einzelleistung nicht angeboten werden.
9. Umtausch
Ein Umtausch der Leistungen der L u. F LugerFenster GMBH. ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
Die Leistungserbringung der L u. F LugerFenster GMBH. ist von einer
entsprechenden und termingerechten Mitwirkung des Kunden abhängig. Der Kunde
ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine gefahrenlose und
termingerechte Leistungserbringung durch die Luger Montage u. Handels GmbH.
ermöglichen. Der Kunde hat insbesondere sämtliche Kontaktdaten (Adresse,
Telefonnummer, E-Mail, Fax) vollständig und richtig anzugeben sowie die L u. F
LugerFenster GmbH. von Änderungen dieser Kontaktdaten zu verständigen.
Im Falle der Eingabe von unvollständigen oder unrichtigen Kontaktdaten durch den
Kunden, ist jegliche Haftung der L u. F LugerFenster GmbH, insbesondere auch für
daraus resultierende Verzögerungen, ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die
Abmessung der Maße durch die Firma L u. F LugerFenster GmbH
Sollten die Maße und Details ausnahmsweise vom Kundendirekt bekannt gegeben
werden, so hat der Kunde für die Richtigkeit sämtlicher von ihm angegebenen Maße,
Pläne und Zeichnungen sowie Details wie Anschlagart, Aufgehrichtung gegenüber
der Luger Montage u. Handels GmbH. einzustehen. Sollten sich deren Unrichtigkeit
herausstellen, so ist die Haftung der L u. F LugerFenster GmbH, insbesondere für die
Untauglichkeit der gelieferten Ware, ausgeschlossen. Liefertermine sind vom Kunden
einzuhalten und für die freie Zufahrt sowie für eine angemessene Abstellfläche für
die gelieferten Waren zu sorgen. Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für
den freien Zugang zu den Fensterelementen und großflächige Entfernung von Möbel
und zerbrechlichen Gegenständen zu sorgen, widrigenfalls von der L u. F
LugerFenster GmbH. keine Haftung für allfällige entstehende Schäden haftet.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Gesamtforderung alleiniges Eigentum der L u. F LugerFenster GmbH. Die
Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als
auch aus der Lieferung anderer Waren. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der
Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Kunden. Dies gilt
insbesondere auch für einen sich zu Lasten des Kunden ergebenden Saldo aus
einem Kontokorrentverhältnis. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, sind
wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware
herauszuverlangen. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag
berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt
besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle
eines Vertragsrücktrittes erhält der Kunde nur den Betrag für die zurückerhaltene
Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme
entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen in der Höhe von 15%
des Kaufpreises, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt
entstandener Nachteile inklusive entgangenen Gewinn. Solange unser
Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Fall der Verfügung über die Ware
erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem
Kunden aus der Verfügung über die Warezustehen. Im Fallen einer Vermengung
oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden
Miteigentumsansprüche uns anstelle des Kunden zu. Vor einer allenfalls von dritter
Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten
Waren hat uns der Kunde sofort zu verständigen. Leistet der Kunde den in einer an
Ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener
Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so hat der Kunde unsere
aushaftende Forderung durch Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach
unserer Wahl entweder an einer dem Kunden gehörigen Liegenschaft, an
Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Kunden gehaltenen Beteiligten
an dritten Unternehmen , an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei
inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen aus vertragsmäßig
durchgeführten und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis
zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherstellen.
12. Ausschluss der Übertragung von Rechten
Eine Übertragung der Rechte aus der Geschäftsbeziehung an Dritte ist ohne unsere
vorherige schriftliche Genehmigung nicht statthaft.
13. Rücktrittsrecht
Aufgrund Einhaltung der Lieferzeit werden die Produkte rasch geschnitten und
maßgefertigt. Daher gilt das Widerrufsrecht innerhalb 24 Stunden nach Bestellung
der Ware. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben
Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Daneben besteht das
Rücktrittsrecht nicht auf Waren oder Dienstleistungen, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind und die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechtes
zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.
Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung tragen bei Ausübung des
Rücktrittsrechtes die Verbraucher. In allen sonstigen Fällen ist der Rücktritt des
Kunden ohne Zustimmung der Luger Montage u. Handels GmbH. ausgeschlossen.
Erfolgt der Rücktritt mit Zustimmung der Luger Montage u. Handels GmbH. vor
Produktionsbeginn hat der Kunde 10% des Kaufpreises zu leisten. Im Falle eines
unberechtigten Rücktritts durch den Kunden ist die Luger Montage u. Handels
GmbH. berechtigt volle Genugtuung oder 30% des Kaufpreises zu fordern, ohne
dass die L u. F LugerFenster GmbH. gegenüber dem Kunden einen konkreten
Schadenseintritt nachzuweisen haben.
14. Gewährleistung
Die Gewährleistung der Lieferungen und Leistungen der L u. F LugerFenster GmbH.
richtet sich nach den allgemeinen Qualitätsrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer
sowie den Bestimmungen des ABGB. Die L u. F LugerFenster GmbH weist darauf
hin, dass bei fertig lackierten Holzelementen naturgemäß Farbabweichungen möglich
sind, welche von der L u. F LugerFenster GmbH. nicht beeinflusst werden können.
Eine diesbezügliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat die Ware
unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen
und Mängel unverzüglich, aber noch vor der Montage, schriftlich uns gegenüber zu
rügen, ansonsten unsere Lieferung oder Leistung als genehmigt gilt, sofern es sich
nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit
für den Kunden uns gegenüber schriftlich zu rügen. Ein allfälliger Glasbruch ist von
der Luger Montage u. Handels GmbH. nur dann zu ersetzen, wenn der Glasbruch
bereits bei der Übergabe vorhanden war und dies auf dem Lieferschein schriftlich
vermerkt wird. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung sämtlicher dem
Kunden obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungspflicht. Sämtliche
Verglasungen werden in Klarglas ausgeführt, diese sind leicht getönt und die Tönung
ist von der jeweiligen Stärke der Glaspakete abhängig. Unter Klarglas wird eindeutig
deklariert, dass kein Ornamentglas verwendet wird, es aber dennoch getönt sein
kann. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel durch
unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, durch nicht ausreichende Pflege,
durch gewöhnliche Abnutzung, durch nicht fachgerechte oder dem Stand der
Technik entsprechenden Montage oder Verbindung einzelner Elemente, sowie durch
sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, entsteht. Die
ÖNORM B 5305 für Fensterinstandhaltung ist verbindlich. Bei Verbesserungen oder
Veränderungen durch den Kunden selbst oder durch Dritte die unsachgemäß oder
ohne vorherige Zustimmung der Luger Montage u. Handels GmbH. vorgenommen
wurden, wird die Gewährleistung der L u. F LugerFenster GmbH. für die daraus
entstehenden Folgen ausgeschlossen.
Für Geschäfte mit Verbrauchern gilt: Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher
beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Die Luger Montage u.
Handels GmbH. ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie
unmöglich ist oder für sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall hat der Verbraucher
die Wahl zwischen Preisminderung, oder sofern es sich nicht nur um einen
geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.
Für Geschäfte mit Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer
beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Die
Gewährleistungsfrist wird durch die Mängelbehebung nicht verlängert. Die
Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Bei Unternehmen leistet die L u.
F LugerFenster GmbH. für Mängel zunächst nach ihrer Wahl entweder Verbesserung
oder Ersatz. Wandlung sowie das Recht des Rücktritts vom Vertrag seitens des
Unternehmers sind ausgeschlossen. Der Unternehmer hat bei Geltendmachung von
Gewährleistungs-und Garantieansprüchen die Lieferung oder Leistung auf eigene
Kosten und Gefahr nach Tunlichkeit an die L u. F LugerFenster GmbH. zu schicken.
Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß
§ 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.
15. Garantie
Die unter Punkt 14. Dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten
Regelungen betreffend die Gewährleistung bleibt von den nachstehenden
Garantieerklärungen unberührt. Die L u. F LugerFenster GmbH. gewährt bei
Isolierglaselementen eine fünfjährige Garantie gegen Kondenswasserbildung im
Scheibenzwischenraum. Die Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die auf
Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Keine Garantie besteht für
produktionsbedingte oder naturgemäß Abweichenden bzw. Änderungen der Ware.
Keine Garantie besteht für naturgemäße Farbabweichungen, welche von der L u. F
LugerFenster GmbH. nicht beeinflusst werden können. Der Garantieanspruch ist bei
unsachgemäßer Montage oder Lagerung bzw. nicht fach- oder sachgerechten
Verbindung einzelner Elemente sowie bei Beschädigung durch den Kunden oder
Dritter ausgeschlossen. Für allfällige Schäden, insbesondere Oberflächenschäden,
welche auf eine gewöhnliche Abnutzung, auf Witterungsverhältnisse oder auf eine
Verwendung von aggressiven bzw. scheuernden Reinigungsmittel zurückzuführen
sind, ist die Garantieausgeschlossen. Eine Garantie kommt bei eloxierten
Oberflächen und Aluminium nur dann in Betracht, wenn eine Grundreinigung sowie
zwei Mal jährlich eine Reinigung entsprechend der GRM-Richtlinien
(Gütergemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden) durch den erfolgt. Eine
Garantie ist ausgeschlossen, sofern der erforderliche Mindestabstand zu Heizkörper
nicht eingehalten wird. Bei den Holzarten Lärche, Oregon und Kiefer kann es zu
Harzaustritten kommen, welche naturbedingt sind und von der L u. F LugerFenster
GmbH. nicht beeinflusst werden können und wird von der Luger Montage u. Handels
GmbH. keine diesbezügliche Garantie übernommen. Für allfällige Klirreffekte und
durch Sonneneinstrahlung verursachte Ausbauchungen oder Einbuchtungen der
Glasscheiben wird von der L u. F LugerFenster GmbH. keine Garantie übernommen.
Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum, sichtbare Schäden (Kratzer oder
Innenverschmutzungen) an den Glaspaketen sind gleich nach Lieferung zu melden.
Für weitere Produkte, die Extremen der Witterungen ausgesetzt sind, wie
Sonnenschutz und Insektenschutz, gewährt die L u. F LugerFenster GmbH. eine
zweijährige Garantie, unter der Vorraussetzung, dass diese auch nachweislich
fachmännisch eingebaut und auch sachgemäß benutzt worden sind.
Die Garantie entfällt bei:
• Unsachgemäßem Umgang mit dem Produkt
• Fehler oder falscher Pflege
• Verursachung von mechanischen Schäden
• Nicht fachgerechten Einbau von Fenster, Türen sowie Sonnen- und
Insektenschutz
• Nicht erfolgter fristgerechter schriftlicher Beanstandung der entdeckten
Mängel durch den Kunden
• Einwirkung der höheren Gewalt. Im letzteren Fall wenden Sie sich bitte an ihre
Versicherung
16. Schadenersatzansprüche
Wir haften nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten unsererseits.
Keine Haftung der L u. F LugerFenster GmbH. besteht für Mängelfolge- oder
sonstige Begleitschäden. Für entgangenen Gewinn sowie für indirekte bzw.
mittelbare Schäden haftet die L u. F LugerFenster GmbH. nicht. Eine Haftung für
allfällige Druckfehler in den Werbemitteln der L u. F LugerFenster GmbH. und
Datenfehler auf der Webseite der L u. F LugerFenster GmbH. ist ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen
geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von
Schaden und Schädiger. Sofern der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner die
von uns in Verkehr gebrachten oder von uns vertriebenen Produkte weitervertreibt,
ist es verpflichtet, die vorstehende Regelung vollinhaltlich auf seine Abnehmer zu
überbinden und diese zur Weiterüberbindung auf alle folgenden Abnehmer zu
verpflichten. Der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner haften uns für
sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollten sie die vorstehende Überbindung
nicht vornehmen. Unter Weitervertrieb ist jede Überlassung an einen weiteren
Abnehmer, sei es in unbearbeiteter oder in bearbeiteter Form im Rahmen der
Durchführung von Arbeiten (z.B. Einbau in ein Rohrnetz oder sonstiger Konstruktion)
zu versehen. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert des Produktes
beschränkt. Wird eine Ware von uns aufgrund von Angaben des Kunden angefertigt,
so erstreckt sich die Haftung der L u. F LugerFenster GmbH. nur auf die
bedingungsgemäße Ausführung.
17. Aufrechnungsverbot
Eine Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere
Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung
ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen. Ein Verbraucher hat
das Recht mit Gegenforderungen aufzurechnen, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
unsererseits, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der
Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, sowie die gerichtlich festgestellt oder die
von uns schriftlich anerkannt worden sind.
18. Befreiung von der Erfüllung von Vertragsabschlüssen
Höhere Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Lieferverpflichtung.
Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt uns, vom Kauf
zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall
haftet der Besteller für die Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit dem
erteilten Aufträge entstanden sind. Schadenersatzansprüche des Käufers aus diesen
Gründen sind ausgeschlossen.
19. Datenschutz
Im Falle eines Vertragsabschlusses erheben und verarbeiten wir die, uns zur
Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen
dieser für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung, sowie
Abrechnung. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur
bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots erstellen und verwenden wir
anonymisierte Nutzungsprofile. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht
zu, welches er uns gegenüber jederzeit durch Sendung einer E-Mail an
info@lugerfenster.at ausüben kann. Wir geben zum Zwecke und für die Dauer der
Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die hierfür erforderlichen,
personenbezogenen Daten des Kunden an das uns beauftragte Unternehmen
(Name und Anschrift) weiter.
20. Urheberrecht und Nutzung
Alle Nachrichten, Grafiken und Design der Webseite der Luger Montage u. Handels
GmbH. dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden. Wir
übernehmen keine Gewähr für ständige Verfügbarkeit der Webseite. Sämtliche
Inhalte der Website der L u. F LugerFenster GmbH. sind urheberrechtlich geschützt
und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt, verbreitet oder Dritte
zugängig gemacht werden. Sämtliche von der Luger Montage u. Handels GmbH. in
elektronischer Form oder Papierform zur Verfügung gestellten Unterlagen,
insbesondere ausgearbeitete Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben
unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche
Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ausgearbeiteten Pläne, Entwürfe oder
Unterlagen ähnlicher Art weiter zu geben, zu vervielfältigen oder sonst in welcher
Form auch immer zu verwerten. Für jede dennoch erfolgte Weitergabe ist uns der
Kunde schadenersatzpflichtig, wobei er in einem solchen Fall volle Genugtuung zu
leisten hat.
21. Servicemeldung und Anträge
Servicemeldungen und Anträge sind nur schriftlich an info@lugerfenster.at zu
richten. Beanstandungen sind daher immer mit Fotos und genauer Beschreibung zu
schicken. Eine Nachstellung von Fenstern und Türen welche sich nach der Montage
setzen, ist Aufgabe der aufzuführenden Montagefirma. Eine Nachstellung wird
seitens der L u. F LugerFenster GmbH. ausschließlich bei einer genutzten
Montageleistung angeboten. Für jede Bestellung ist eine Nachstellung kostenlos,
jede weitere Nachstellung kann kostenpflichtig genutzt werden. Die Bearbeitungszeit
von Reklamationen kann je nach Umfang (die Konsultierung der Anzahl von
Techniker, sowie Rücksprache mit unterschiedlicher Abteilungen der der Produktion,
etc.) einige Werktage in Anspruch nehmen. Alle Mängel, die bei der Lieferung durch
den Kunden festgestellt werden, sind unverzüglich, der L u. F LugerFenster GmbH.
mitzuteilen. Schäden und Mängel, die durch Abnutzung und Verschleiß auftreten,
können nicht beanstandet werden.
22. Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung der übrigen
Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des
Vertragsabschlusses nicht. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung wird
durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung am nächsten kommt.
23. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung
des UNICITRAL- Kaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Purgstall. Für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige
Bezirksgericht Scheibbs zuständig, sofern der Kunde nicht Konsument ist und das
Konsumentenschutzgesetz zwingend anderes vorschreibt.
24. Schiedvereinbarung
Bei Vertragsabschlüssen mit Kunden aus Wohnsitzstaaten, mit denen kein
Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche mit
Österreich besteht, gelangt anstelle der Gerichtsstandsvereinbarung unter Punkt 19
die nachstehende Regelung zur Anwendung bzw. Verpflichtet sich der Kunde
erforderlichenfalls eine dementsprechende Schiedsvereinbarung abzuschließen:
Sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenen
Streitigkeiten und Ansprüchen werden unter Ausschluss der Zuständigkeit der
staatlichen Gerichte nach der Schieds- und Schlichtordnung des Internationalen
Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Niederösterreich
(Niederösterreich Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln
ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Das anwendbare materielle Recht
ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 2025